Der Notar ist – anders als der Rechtsanwalt – nicht einseitiger Interessenvertreter, sondern er muss sich, um seiner Aufgabe gerecht zu werden, den Vertragsbeteiligten gegenüber neutral verhalten.
Notare sind gemäß § 1 BNotO als unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und für andere Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege zuständig.
In unserem Haus steht Ihnen Herr Notar Mathes mit Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten und geprüften Notarfachwirten als ausgebildete Fachkräfte zur Verfügung. Zum Amt des Notars gehört auch die sonstige Betreuung der Beteiligten auf dem Gebiet vorsorgender Rechtspflege, insbesondere die Anfertigung von Urkundsentwürfen und die Beratung der Beteiligten. In der Praxis kommen die häufigsten Vertragsgestaltungen im Bereich des Grundstücksrechts, des Erbbau- und Wohnungseigentumsrechts, des Erbrechts und Adoptionsrechts sowie Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen vor.
Notare sind gemäß § 1 BNotO als unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und für andere Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege zuständig.
In unserem Haus steht Ihnen Herr Notar Mathes mit Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten und geprüften Notarfachwirten als ausgebildete Fachkräfte zur Verfügung. Zum Amt des Notars gehört auch die sonstige Betreuung der Beteiligten auf dem Gebiet vorsorgender Rechtspflege, insbesondere die Anfertigung von Urkundsentwürfen und die Beratung der Beteiligten. In der Praxis kommen die häufigsten Vertragsgestaltungen im Bereich des Grundstücksrechts, des Erbbau- und Wohnungseigentumsrechts, des Erbrechts und Adoptionsrechts sowie Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen vor.